Schulbegleitung

 

Nach der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung können Sie wählen ob ihr Kind eine Regelschule, Förderschule oder Schule für menschen mit Behinderung besuchen soll. Je nach Bedürfnissen und Fähigkeiten des Kindes und Vorraussetzungen der jeweiligen Schule ist dieses Recht natürlich mit gewissen Einschränkungen zu betrachten.

Ein Schulbegleiter ist eine Möglichkeit, die bei der Umsetzung der Inklusion Ihres Kindes hilfreich sein kann.

 

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in der Regelschule und der Förderschule im schulischen Alltag, orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen, so dass diesen die Teilhabe am Unterricht ermöglicht wird.

 

Zu den Aufgaben des Begleiters zählen unter anderem Hilfe beim An- und Ausziehen, Orientierung im Schulhaus und/oder auf dem Schulweg, Integration in die Klasse, Hilfe beim Toilettengang, allgemein lebenspraktische, wenn nötig auch pflegerische Aufgaben, Hilfestellungen während des Unterrichts, Aufgabenerklärungen, Anpassung des Inhalts an individuelle Bedürfnisse oder Unterstützung bei der Handhabung bestimmter Arbeitsmaterialien. 

 

Eine enge Zusammenarbeit mit Lehrern, Schule und Eltern und Therapeuten ist ebenso Voraussetzung, wie eine gute Kooperation und Kommunikation aller Beteiligten.

 

Personal:

Lebens(t)raum e.V. bietet Ihnen stundenweise Schulbegleitung durch unsere ehrenamtlichen fachlich kompetenten Mitarbeiter. Wir halten Kontakt zu Eltern, Lehrern und Therapeuten, um eine ganzheitliche, den Bedürfnissen entsprechende Betreuung zu gewährleisten. 

Zunächst finden Gespäche und Kontakte statt bei dem sich die Beteiligten Kennenlernen, Aufgaben, Arbeitszeiten und Zuständigkeiten werden geklärt. Dann wird ein Betreuungsvertrag erstellt indem alles wichtige festgehalten wird. 

Mindestens einmal im Quartal findet ein Gespräch zwischen allen Beteiligten statt, um Aufgaben, Termine, Pädagogisches, Änderungen udn Zufriedenheit gemeinsam zu besprechen.

 

Finanzierung:

Nachdem die Entscheidung der Eltern in Absprache mit dem Schulleiter, Klassenleiter etc. für einen Schulbegleiter für ein bestimmtes Kind vorliegt, folgt die Antragstellung auf Kostenübernahme beim Sozialamt, Jugendamt oder Bezirk Unterfranken (siehe auch  § 54 SGB XII, Leistungen der Eingliederungshilfe)

Die Bewilligung der Schulbegleitung bezieht sich meist auf ein Jahr, anschließend wird die Effektivität und Notwendigkeit neu geprüft. 

Zusätzlich zu den genehmigten Stunden, können bei Bedarf auch Begleitungsstunden für Ausflüge, Klassenfahrten, etc. beantragt werden.

Lebens(t)raum e.V. unterstützt sie bei der Antragstellung, Verhandlungen mit dem Geldgeber und übernimmt die Abrechnung der geleisteten Stunden.

Unsere Mitarbeiter werden durch Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen entlohnt. Überschuss an Geldern kommt ausschliesslich dem Verwaltungsapparat und der Behindertenarbeit im Landkreis Haßberge zugute!

 

 

Wenn sie weitere Informationen möchten oder Bedarf an einer Begleitung haben nehmen sie bitte Kontakt zu uns auf!